Für unsere Mitglieder ist es weiterhin möglich, die Beiträge im Voraus bei den Gruppenkassierer/innen oder nach Erhalt ihrer Mitgliedsnummer bargeldlos per Überweisung oder als Dauerauftrag zu bezahlen.
Für Neumitglieder (ab 01.01.2013) ist die bargeldlose Zahlung der Aufnahmegebühr und der Beiträge per Überweisung oder als Dauerauftrag nach Erhalt des Mitgliedsausweises (mit allen notwendigen Angaben für den bargeldlosen Zahlungsverkehr) verpflichtend.
Die Höhe der Beiträge wurde zuletzt im Juni 2010 durch die Mitgliederversammlung der Abteilung Gymnastik wie folgt beschlossen:
Auszug aus der Beitragsordnung der Abteilung Gymnastik vom Juni 2010 (nach 1. Änderung) |
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Art des Beitrages | zahlweise | Kinder |
Erwerbstätige |
Erwerbslose, |
Aufnahmegebühr | einmalig | 20,00 € | 20,00 € | 20,00 € |
Standardbeitrag |
monatlich | 6,00 € | 10,00 € | 8,00 € |
Reduzierter Beitrag gilt für Übungsleiter und auf Antrag* für Mitglieder, deren Teilnahme am Sport aus persönlichen Gründen voraussichtlich zeitweise, mindestens für drei zusammenhängende Monate, nicht möglich ist. |
monatlich | 4,00 € | 6,00 € | 4,00 € |
*) Ein Antrag auf Änderungen der Beitragshöhe ist zu richten an die Hauptkassiererin ( z. Z. Christine Pech). |
Hinweise zur bargeldlosen Beitragszahlung:
Neumitglieder überweisen sofort nach Erhalt des Mitgliedsausweises die Aufnahmegebühr in Höhe von 20 € und den Beitrag des laufenden Viertel- oder Halbjahres.
Nach einmaliger Entscheidung zu vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung gelten für alle bargeldlosen Zahler folgende Zahlungstermine:
Angaben für den Dauerauftrag für Mitglieder der Abteilung Gymnastik | ||
Begünstigter: | TSGL Schöneiche e. V. | |
IBAN | DE09 1705 5050 3307 7151 69 | |
Kreditinstitut des Begünstigten: | Sparkasse Oder-Spree | |
BIC |
WELADED1LOS |
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Verwendungszweck: | Mitgliedsnummer (vom Mitgliedsausweis Beispiel G999) | |
(wichtig immer angeben) | + Beitragszeitraum (Beispiel 1.Hj. 2013) | |
(Aufnahmebegühr) |
Wenn ihr aus dem Verein austreten wollt, bedarf es einer Kündigung der Mitgliedschaft und ist gemäß Vereinssatzung zum Ende eines jeden Quartals mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich.